Im ANTWORT INTERNET Glossar erklären wir die wichtigsten Fachbegriffe aus der Welt des Internet und der Webentwicklung auf verständliche Art und Weise.
KK-Antrag (Konnektivitäts-Koordinierungs-Antrag)
Der KK-Antrag, offiziell als Konnektivitäts-Koordinierungs-Antrag bekannt, war früher das Standardverfahren für den Providerwechsel einer Domain. Mit einem KK-Antrag wird der Wechsel einer Domain von einem Internet-Service-Provider (ISP) zu einem anderen formal beauftragt. Dabei muss der bisherige Provider (Altprovider) den Wechsel genehmigen und technische Details mit dem neuen Provider (Neuprovider) abgleichen, um einen unterbrechungsfreien Domainbetrieb sicherzustellen. Das ChProv-Verfahren, kurz für „Change Provider“, ist die moderne Variante des KK-Antrags und wird heute hauptsächlich verwendet.
Funktionsweise des KK-Verfahrens
- Initiierung: Der Domaininhaber stellt beim neuen Provider einen KK-Antrag, um den Wechsel zu initiieren.
- Genehmigung: Der bisherige Provider muss den Wechsel genehmigen und mit dem neuen Provider die technischen Details abstimmen.
- Durchführung: Nach der Genehmigung und technischen Abstimmung erfolgt die eigentliche Übertragung der Domain.
Verwendung
- Domainwechsel: Der KK-Antrag wird hauptsächlich genutzt, wenn eine Domain den Provider wechseln soll, um die Kontinuität und Verfügbarkeit der Domain sicherzustellen.
- Technische Abstimmung: Dieses Verfahren erfordert detaillierte technische Abstimmungen zwischen den beteiligten Providern, um einen unterbrechungsfreien Betrieb zu gewährleisten.
Abgrenzung zu ChProv
- KK-Antrag: Älteres, detaillierteres Verfahren, das eine explizite Genehmigung und umfangreiche technische Abstimmungen erfordert.
- ChProv: Modernes, vereinfachtes Verfahren, das weniger bürokratisch und schneller ist, da es weniger formelle Schritte beinhaltet.
Der KK-Antrag ist somit ein wichtiger Bestandteil des Domainmanagements und gewährleistet einen sicheren und reibungslosen Übergang einer Domain von einem Anbieter zum anderen